Welche Unterlagen benötige ich für die Beratung?

Damit ich Sie kompetent beraten und für Sie tätig werden kann, benötige ich je nach Fallgestaltung zahlreiche Informationen und Unterlagen von Ihnen.

Für die Einreichung von Kontenklärungs- und Rentenanträgen sowie die Überprüfung derartiger Bescheide habe ich Checklisten zusammengestellt, die Sie im Rahmen einer Terminvereinbarung zugesandt bekommen.

Die Überprüfung eines Kontenklärungs- oder Rentenbescheides ist übrigens auch dann sinnvoll, wenn die einmonatige Widerspruchsfrist bereits verstrichen ist. Denn das Gesetz sieht dann die Möglichkeit eines Überprüfungsantrags vor, der allerdings detailliert begründet werden sollte. Eine Routineüberprüfung oder Fehlersuche wird die Rentenbehörde niemals von sich aus vornehmen. Zumal im Einzelfall eine Bescheidüberprüfung auch zu dem Ergebnis führen kann, daß die Behörde versehentlich eine zu hohe Rente berechnet hat.

Wenn es Ihnen um eine allgemeine Beratung zu Ihren Rentenansprüchen geht, so benötige ich im Regelfall folgende Unterlagen und Informationen:


Versicherungsverlauf des Rentenversicherungsträgers.

Tabellarischer Lebenslauf und Angaben über augenblickliche Tätigkeiten.

Beabsichtigte Veränderungen.

Angaben über evtl. bevorstehende Entlassung, Existenzgründung, Heirat, Scheidung, Auswanderung.

Geburtsdaten des Ehepartners und der Kinder, evtl. selbständige Tätigkeit des Ehegatten, Mitarbeit im Unternehmen des Ehegatten.

Informationen über besondere persönliche Verhältnisse:
Schwerbehinderter, Krankheit, Arbeitslosigkeit, Bezug von Rente und Versorgung, Flüchtling, Vertriebener, Verfolgter des Nazi-Regimes, gravierende politische Diskriminierung in der ehemaligen DDR.

Anschrift des steuerlichen oder anwaltlichen Beraters, mit dem ich mich bei ergänzenden Fragen in Verbindung setzen darf.

2007-Mrz-02 Letzte Änderung - Zur Startseite