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Als Rentenberater rechne ich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab. Für eine Erstberatung ist hiernach, abhängig von der Dauer des Beratungsgesprächs, ein Honorar zwischen 100 EUR bei einer halbstündigen Beratung und 220 Euro bei einer eineinhalbstündigen Beratung vorgesehen. Hierin sind 19 % Mehrwertsteuer enthalten. Das Honorar ist unmittelbar nach der Beratung in bar zu entrichten.
Für umfangreichere Aufträge, wie beispielsweise Renteneinreichungen und Bescheidüberprüfungen, schließe ich mit Ihnen eine Vergütungsvereinbarung ab. Hierbei nenne ich Ihnen einen Festbetrag. So wissen Sie von Anfang an, wie hoch die endgültige Honorarsumme ist. Unangenehme Überraschungen werden dadurch vermieden!
Wenn es um ein Widerspruchs- oder Klageverfahren oder um die Durchsetzung einer Erwerbsminderungsrente geht, berate ich Sie zunächst eingehend zu den Erfolgsaussichten der Sache. Auch diese Beratung ist zwar kostenpflichtig, bewahrt Sie aber vor sinnlosen Investitionen. Ihre langfristige Zufriedenheit ist mir wichtiger als das „schnelle Geld”.
Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, so übernimmt diese bei einem Klageverfahren vor dem Sozialgericht ganz oder teilweise meine Gebühr.
Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe ist für Rentenberater nicht vorgesehen.
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