Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG sowie § 2 DL-InfoV

Rentenberater Andreas Lorenz

Inhaltlich verantwortlich ist

Andreas Lorenz
Im Domstift 50
12309 Berlin (Lichtenrade)
E-Mail: Rentenberatung-Lorenz@t-online.de
Internet: www.berlin-rentenberatung.de

Zweigstelle:
Schulstraße 3
13187 Berlin (Pankow)
Im Büro der Berliner Lohnsteuerberatung (BLB)

Zuständige Aufsichts- und Registrierungsbehörde:
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg
Försterweg 2-6
14482 Berlin

Eingetragen im Rechtsdienstleistungsregister unter dem Aktenzeichen 3712 E-06/09, einzusehen unter www.rechtsdienstleistungsregister.de.

Die Registrierung erfolgte nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, und zwar nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) in Verbindung mit der Verordnung zum Rechtsdienstleistungsgesetz (RDV).

Die Berufsbezeichnung Rentenberater ergibt sich aus den Regelungen des RDG und des RDGEG (§ 1 Abs. 3 RDGEG i.V.m. § 4 Abs. 1 Satz 2 der 2. AVO zum Rechtsberatungsgesetz) der Bundesrepublik Deutschland.

Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung besteht bei der ERGO Versicherung AG, 40198 Düsseldorf, Aktenzeichen 555 - HV-HA 6712521.5-00555

Rentenberater sind gemäß § 12 Abs. 1 Satz 3 RDG verpflichtet, eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 250.000 EUR je Versicherungsfall abzuschließen.

Die berufsrechtlichen Regelungen finden sich im übrigen im Einführungsgesetz zum Rechtsdienstleistungsgesetz EGRDG) und im Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG).

Die Vergütung erfolgt nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).

Tätigkeiten des registrierten Erlaubnisinhaber:
Als registrierter Erlaubnisinhaber darf Rentenberater Andreas Lorenz folgende Tätigkeiten durchführen:

Erlaubnis zur Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten einschließlich der Rechtsberatung als Rentenberater - beschränkt auf das Gebiet der gesetzlichen Rentenversicherung.

außergerichtlich:
Erlaubnis zur Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten einschließlich der Rechtsberatung als Rentenberater - beschränkt auf das Gebiet der gesetzlichen Rentenversicherung.

gerichtlich:
Erlaubnis zum mündlichen Verhandeln auf dem Gebiet der gesetzlichen Rentenversicherung vor:

a) den Kammern des Sozialgerichts und den Senaten des Landessozialgerichts Berlin
b) den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit des Landes Brandenburg
c) den Sozialgerichten Neubrandenburg, Rostock, Schwerin und Stralsund sowie dem Landessozialgericht Mecklenburg-Vorpommern
d) den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit in Sachsen-Anhalt
e) den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit im Freistaat Sachsen
f) den Thüringer Sozialgerichten und dem Thüringer Landessozialgericht

Die Gesetzestexte sind einsehbar auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz.

Ich bin Mitglied im Bundesverband der Rentenberater,
Potsdamer Straße 86, 10785 Berlin

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Eine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität dieser Website wird in keinem Fall übernommen. Auskünfte, die außerhalb eines Mandatsverhältnisses erteilt werden, sind unverbindlich. Die auf der Homepage enthaltenen Informationen stellen keine Rechtsberatung dar und ersetzen keine Beratung im Einzelfall.

2015-Jun-19 Letzte Änderung - Zur Startseite